Pressemitteilung
Berlin, 16. September 2014
Bericht zur Barrierefreiheit:
Deutscher Behindertenrat fordert Konsequenzen
DBR-Sprecher Adolf Bauer: „Private Dienstleister stärker in die Pflicht nehmen.“
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat ein gemeinsames Eckpunktepapier für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgelegt. „Es geht uns insbesondere um eine verbindlichere Einbindung der privaten Anbieter von Dienstleistungen. Sie müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, mehr Barrierefreiheit zu gewährleisten“, sagte SoVD-Präsident und DBR-Sprecher Adolf Bauer am Dienstag in Berlin.
Das BGG trat im Jahr 2002 in Kraft. Das Gesetz soll die Benachteiligung von behinderten Menschen verhindern und Barrierefreiheit gewährleisten. Im Rahmen eines umfassenden Prozesses wurden die gesetzlichen Regelungen inzwischen evaluiert.
„Ohne eine gesetzgeberische Gesamtstrategie wird es schwer, Barrierefreiheit offensiv voranzubringen. Denn sie betrifft viele Lebensbereiche, dies gilt es zu berücksichtigen. Es ist eine gründliche Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes geboten“, betonte Bauer. Der Verbandspräsident forderte zudem eine Reform weiterer Gesetze, die sich ebenfalls auf die Barrierefreiheit in Deutschland auswirken.
Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat des DBR für das Jahr 2014 übernommen.
Empowerment bedeutet, sich zu Wort melden
Veröffentlicht am Montag, 8. September 2014 von Christian Mayer
Empowerment-Übung
© Siegurt Seifert
Erfurt (kobinet) Empowerment hat für behinderte Menschen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine wichtige Bedeutung. Ein Aspekt davon ist, dass sich behinderte Menschen selbst zu Wort melden. Wie das funktionieren kann, wurde am Wochenende bei der Empowerment Schulung "Stärker werden und etwas verändern!" in Erfurt praktisch geübt.
Los ging es mit einer Veranstaltung im Landtag von Thüringen, wo die TeilnehmerInnen der von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) angebotenen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Empowerment Schulung ihre Projekte vorstellen konnten, die sie im Rahmen der vierteiligen Schulung voran treiben. Zudem lernten sie die Arbeitsweise des Landtages kennen und wie man sich in die Politik dort einmischen kann.
Am Samstag besuchte der Journalist Siegurd Seifert den Schulungskurs und es wurden Schlagzeilen entwickelt und besprochen. Denn eine gute Überschrift ist das A und O für gute Presseinformationen, wie den TeilnehmerInnen der Schulung sehr schnell deutlich wurde. Weiter ging es mit den fünf "Ws" in der Öffentlichkeitsarbeit, also wer macht was, wann, wo und warum. Eine Stadtführung am Samstagnachmittag durch die Erfurter Innenstadt, die durch ein Filmteam begleitet wurde, und die Durchführung einer Talkrunde am Sonntag bildeten den weiteren Rahmen für den intensiven Schulungskurs. Deutlich wurde, "wenn behinderte Menschen sich nicht selbst zu Wort melden, wird vieles wohl auch nicht in unserem Sinne gemacht".
Am 14. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Zunehmend bestimmt diese Wahl die politischen Debatten in Thüringen. Aber was wollen die zur Wahl stehenden Parteien CDU, SPD, FDP, die GRÜNEN und die LINKEN in Thüringen laut ihrer Wahlprogramme im Bereich der Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit eigentlich ändern? Einen Überblick zu den einzelnen Themengebieten und die Programmpunkte der jeweiligen Partei finden Sie hier:
SPD
Wir werden das Landesblindengeld auf den Bundesdurchschnitt erhöhen (derzeit 410 Euro im Monat). Besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf haben Taubblinde. Diese sollen den doppelten Betrag des Landesblindengeldes erhalten.
Wir wollen Barrieren für Behinderte dort wo es möglich ist, abbauen und den umfassenden Thüringer Maßnahmenplan zur UN-Behindertenrechtskonvention Schritt für Schritt umsetzen. Wir wollen, dass Behinderte ihre Rechte wahrnehmen und zur Not auch einklagen können. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Überarbeitung und schrittweise Anpassung des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes. Wir achten auf eine angemessene Finanzierung für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.
Wir sind uns bewusst, dass es sich bei der Umsetzung der UN-Konvention um einen komplexen und langfristigen Prozess handelt. Den vorliegenden Maßnahmeplan werden wir in regelmäßigen Abständen durch alle Beteiligten überprüfen und soweit erforderlich fortschreiben. Das bedeutet auch weitere notwendige Maßnahmen einzufügen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einführung der Integrierten Teilhabeplanung (ITP). Wir wollen Menschen mit Behinderungen dadurch ein möglichst hohes Maß an Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen und Lebensphasen ermöglichen. Die Eingliederungshilfe soll von einer überwiegend einrichtungszentrierten und pauschalen Förderung zu einer personenzentrierten und individuellen Hilfe umgestaltet werden. Wir wollen eine passgenaue Hilfe für jeden Einzelnen. Nach der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen wollen wir die Integrierte Teilhabeplanung im Freistaat Thüringen flächendeckend einführen.
http://spdnet.sozi.info/thueringen/dl/regierungsprogramm-2014.pdf
Die Linke
Demokratische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ermöglichen
DIE LINKE. Thüringen strebt eine inklusive Gesellschaft an, in der die Fähigkeiten von Menschen gewürdigt und die Einschränkungen ausgeglichen werden. In vielen Lebensbereichen sind Menschen mit Behinderungen immer noch ausgeschlossen, weil Vorurteile und gesellschaftlich schlechte Rahmenbedingungen die Diskriminierung zementieren. Demgegenüber wollen wir in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Schritt für Schritt durchsetzten. Dementsprechend wollen wir das Landesgleichstellungsgesetz und den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überarbeiten. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, Wahllokalen und Wohnungen, barrierefreie Verkehrsverbünde, barrierefreien Tourismus, die Bereitstellung von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern im politischen Raum und die Erhöhung der Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen.
http://www.die-linke-thueringen.de/landtagswahl/programm/praeambel/
FDP
Inklusion - Das Kindeswohl entscheidet
Die Schaffung eines inklusiven Schulsystems ist ein Gebot der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die UN-Konvention verlangt aber keinesfalls, Inklusion mit der Brechstange zu betreiben oder gar das Förderschulsystem aufzugeben. Vielmehr ist insbesondere Art. 7 der UN-Behindertenrechtskonvention, der das individuelle Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, streng zu beachten.
Die FDP Thüringen will:
ein echtes und freies Wahlrecht der Eltern zwischen Förderschule und inklusiver oder integrativer Beschulung.
die Unterstützung der Eltern bei der Schulwahl durch eine unabhängige und umfassende Beratung, insbesondere durch Sonderpädagogen und Mediziner.,
den Erhalt des Förderschulsystems mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung.
konventionelle Schulen schrittweise barrierefrei gestalten und mit sonderpädagogisch aus- und weitergebildetem Lehr- und Hilfspersonal ausstatten, so dass eine inklusive Beschulung unter Berücksichtigung der Anforderungen sonderpädagogischer Förderbedarfe möglich ist.
Die Grünen:
Barrieren abbauen
Das Verkehrssystem in Thüringen birgt noch immer viele Tücken. Wir wollen, dass die verschiedenen Verkehrswege und Fortbewegungsmittel möglichst ohne zusätzliche Erschwernisse von allen Menschen in Anspruch genommen werden können. Wir setzen uns daher ein für eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit. Wir denken dabei nicht nur an Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator, sondern auch an Menschen mit Kinderwagen, Kinderfahrradanhängern und vollbepackten Fahrrädern. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Haltestellen für ältere und sehbehinderte Menschen kein zusätzliches Hindernis darstellen. Wir wollen erreichen, dass Informationen gut lesbar und auch akustisch abrufbar sind.
Thüringen inklusiver
Die Würde des Menschen ist unteilbar, in ihr werden unsere Individualität und Vielfalt als Geschenk gewürdigt. Dennoch finden sich in allen Bereichen unseres täglichen Lebens und in unseren Köpfen Barrieren und Vorurteile gegenüber Menschen, insbesondere gegenüber Menschen mit Behinderungen. Es sollte unser aller Ziel sein, diese Vorurteile und Barrieren, diese Diskriminierung abzubauen und zu beseitigen. Dass dies keine leichte Aufgabe ist, wissen wir. Gleichwohl wollen wir gemeinsam mit den Betroffenen die UN-Behindertenkonvention zügig umsetzen. In Thüringen fehlt nach wie vor ein Behindertengleichstellungsgesetz. Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen in Thüringen bald der Vergangenheit angehören, damit alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt miteinander leben können. Wir GRÜNE stehen für eine Politik, die allen Menschen, unabhängig von ihren Einschränkungen, Teilhabe und Mobilität ermöglicht. Dafür sind Verkehrswege und Bahnhöfe, öffentliche Einrichtungen, Sport- und Kulturstätten konsequent barrierefrei zugänglich zu machen.
CDU
Barrierefreies Thüringen
Die Schaffung von Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Behörden und Institutionen müssen Vorbild sein. Wir wollen, dass öffentliche Gebäude ungehindert zugänglich sind. Bei Neubauten und sanierten Gebäuden sind die Bedingungen schon fast überall vorbildlich. Nachholbedarf besteht aber beim ungehinderten Zugang zu Dokumenten und Internetangeboten. Wir wollen, dass die Internetseiten des Landes barrierefrei gestaltet sind und mehr Angebote in einfacher Sprache unterbreitet werden.
Teilhabe von Menschen mit Behinderung erleichtern
Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung und deren Familien liegen uns sehr am Herzen. Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Handicap muss zur Selbstverständlichkeit werden. Wir wollen behinderten Menschen eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu gehören sowohl die Hilfen auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt als auch die Unterstützung der Tätigkeiten in den Behindertenwerkstätten. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für uns Richtschnur, noch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Daher streben wir ein Behindertengleichstellungsgesetz an, damit die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat eine gesicherte rechtliche Grundlage erhalten. In diesem Gesetz soll die Unabhängigkeit der Behindertenbeauftragten des Freistaats verankert werden. Der Beauftragte soll mehr Kompetenzen erhalten, um eigenständige Entscheidungen treffen zu können.
https://www.epenportal.de/web/datapool/storage/files100915/LTW_2014/Th%C3%BCringenplan.pdf
Am Sonnabend, den 30 August 2014 von 10 Uhr bis 13 Uhr in Meiningen auf den Marktplatz lädt die Linke herzlich zu einen Wahlratschlag ein. Hören Sie, was unsere Kanditaten zur Landtagswahl zu sagen haben und fühlen ihnen auf den Zahn.
Es werden dabei sein, der Spitzenkandidat Bodo Ramelow, sowie der Kandidat im Wahlkreis 12 Maik Nothnagel.
Wir wollen über Fragen der Inklusion infomieren. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik wird über ihre Arbeit Auskunft geben. Gemeinsam mit ihnen wollen wir diskutieren,wie Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden kann. Wie können bestehende Barrieren abgebaut und Diskriminierung verhindert werden.
Der BSV Schmalkalden/Meiningen wird über seine Arbeit informieren.
Aber nicht nur Reden sollen zum Wahlratschlag gehalten werden. Zu ihrer Unterhaltung wird das Meininger Jugendrotkreuzorchester aufspielen. Wir werden Sie mit Kaffee und Waffeln begrüßen. Ein Kinderfest mit Hüpfburg ,verschiedene Infostände, musikalische Begleitung von den DJ Chris Arnold , verschiedene Videos und vieles mehr wird für sie zu Verfügung stehen. Die ansässigen Kioske halten Speisen und Getränke bereit.
Mit Aktionen wollen wir an den Weltfriedenstag am 1.9. erinnern. In diesen Jahr jährt sich zum 75 mal der Ausbruch des 2. Weltkrieges.
Eine Gewinnaktion wird ebenfalls vorbereitet.
Schauen Sie am 30.08. bei uns auf den Marktplatz vorbei.
Wir freuen uns auf ihren Besuch!
Sonderschulen sollen die Defizite lernbehinderter Kinder ausgleichen. Zwei bislang unveröffentlichte Studien zeigen, dass sie das Gegenteil bewirken.
Den Streit um die Inklusion zeichnet vieles aus: Leidenschaft und Lautstärke, schöne Geschichten vom Gelingen des gemeinsamen Lernens und böse Beispiele seines Scheiterns. Und ganz viel Überzeugung. Denn viele Positionen im Streit um das Thema basieren auf einer eher lockeren "Bei uns in der Schule"-Empirie oder "Ist doch klar"-Evidenz.
Ist doch klar, dass Förderschüler am besten lernen, wenn sie unter sich bleiben: in besonderen Schulen, unterrichtet von besonderen Lehrern, ohne ständig frustriert zu werden vom Erfolg anderer Kinder. So meinen die einen. Ist doch klar, dass Förderschüler am besten in einer normalen Schule lernen, wo sie sich am Vorbild besserer Mitschüler orientieren, anstatt in einem pädagogischen Schonraum zu verkümmern. So lautet die andere Position, die bisher aber ebenso wenig wie die erste durch Forschung abgesichertes Wissen für sich beanspruchen konnte.
Das wird sich ändern. In den nächsten Wochen erscheinen gleich zwei große Studien, die konkrete Ergebnisse der verschiedenen Förderphilosophien in der Praxis verglichen haben. Die Untersuchungen, die der ZEIT vorliegen, sind repräsentativ und methodisch anspruchsvoll, und weder die Forscher noch die jeweiligen Auftraggeber – das Bundesbildungsministerium und die Kultusministerkonferenz (KMK) – stehen unter Ideologieverdacht. Deshalb wird ihr klares Ergebnis auch die weitere Debatte um die Inklusion prägen: Im gemeinsamen Unterricht lernen Kinder mehr, als wenn sie separat unterrichtet werden.
Dass solche Untersuchungen für Deutschland bislang fehlten, ist allein schon überraschend. Schließlich hat Deutschland das am besten ausgebaute Sonderschulsystem der Welt, die meisten Professoren für Sonderpädagogik – und 16 Kultusminister, die zum Thema immer wieder neue Gesetze erlassen. Man darf sich wundern, auf welcher Basis sie eigentlich jahrzehntelang agierten. Diese Frage müssen sich nun besonders die Befürworter der Sonderbeschulung stellen. Denn Förderschulen existieren ja, weil sie Kinder besser fördern sollen. In der Praxis jedoch scheint das Gegenteil der Fall zu sein, zumindest für einen großen Teil der betroffenen Schüler, jenen mit Lern- und Sprachproblemen.
"Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in einer Regelschule unterrichtet wurden, weisen in allen untersuchten Bereichen höhere Leistungen auf als vergleichbare Schülerinnen und Schüler in Förderschulen", schreiben die Forscher des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in einem Aufsatz, der Ende des Monats in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie erscheinen wird. Dabei sei der Vorteil des integrierten Unterrichts "überraschend groß", sagt IQB-Direktorin Petra Stanat und gesteht: "Ich hätte damit nicht gerechnet."
Konkret verglichen die Autoren im Fach Deutsch und Mathematik die Lernstände von Förderschülern aus beiden Systemen. Sie verwendeten dazu die Daten aus dem jüngsten Ländervergleich für die Grundschule, der alle fünf Jahre im Auftrag der KMK erhoben wird. Einfach ist das nicht, denn erwartungsgemäß unterscheiden sich beide Gruppen in ihrer Herkunft deutlich. Förderschüler in Sonderschulen stammen aus sozial schwächeren Familien als solche, die integriert beschult werden. Zugleich verfügen sie über geringere "kognitive Grundfertigkeiten", vulgo einen niedrigeren Intelligenzquotienten.
Doch selbst wenn man diese Unterschiede herausrechnet, bleiben die Differenzen zugunsten des gemeinsamen Unterrichts groß. In Mathematik und Lesen entspricht der Vorsprung umgerechnet dem Wissen, das Grundschüler in einem halben Jahr erwerben, im Kompetenzbereich Zuhören sogar dem Fortschritt eines ganzen Jahres. Ein Detailergebnis erscheint dabei besonders kurios: Schüler aus Sprachheilschulen zeigen keinen Leistungsnachteil in Mathematik, wohl aber bei der Sprache (Lesen und Zuhören) – ausgerechnet also in jenem Bereich, für den diese Sonderschulen eingerichtet wurden.
Folgt man den IQB-Forschern, dann sind die Lernbehinderten in Sonderschulen gleich "doppelt benachteiligt". Sie stammen aus Familien, in denen sie wenig Förderung erfahren, und landen in Schulen, in denen das Gleiche passiert, selbst wenn ihre Lehrer mit viel Engagement das Gegenteil erreichen wollen. Genau dieses Muster der unbewussten Diskriminierung – Experten sprechen von einem "institutionellen Matthäuseffekt" (Wer hat, dem wird gegeben) – kennt die Bildungsforschung von Hauptschulen. Und genau deshalb gibt es diese Schulform in den meisten Bundesländern heute nicht mehr.
Die IQB-Autoren gründen ihre Ergebnisse jedoch nur auf eine punktuelle Stichprobe, sie schießen quasi ein Foto vom Leistungsstand der Schüler. Der Goldstandard empirischer Bildungsforschung aber sind Filme, also die Überprüfung derselben Leistungen über viele Jahre. Nur so kann man den Lernfortschritt der Kinder messen.
Genau das haben sich Bielefelder Wissenschaftler mit der BiLieF-Studie vorgenommen. Sie testen Schüler aus Inklusionsklassen und Förderschulen in regelmäßigen Abständen. Nun liegen die Ergebnisse der ersten Erhebungswelle vor, und sie zeigen in dieselbe Richtung wie die IQB-Studie, wenn auch nicht ganz so deutlich.
Zwar haben alle getesteten Kinder zwischen der dritten und vierten Klasse etwas hinzugelernt – Schüler im gemeinsamen Unterricht aber messbar mehr als solche, die exklusiv beschult werden. Die Sonderlerner sind zum Beispiel am Ende der Grundschulzeit nicht imstande, einfache Worte fehlerfrei zu schreiben. "Oftmals lässt sich nicht einmal eine lautgetreue Schreibweise erkennen", heißt es im BieLieF-Forschungsbericht. Stattdessen werden nur einzelne Buchstaben notiert, mitunter spiegelverkehrt: "ima" statt "Eimer", "Sankisbe" statt "Sandkiste".
Einer schnellen Schließung aller Sonderschulen reden die Bielefelder Forscher freilich nicht das Wort. Ihre Daten seien noch vorläufig, weitere Erhebungen müssten folgen. Zwar beziffert die BieLief-Studie klar den Anteil der Lernumgebung am Leistungsgefälle zwischen gemeinsamem und separatem Unterricht, quasi die Schuld der Schulform: Beim Lesen sind es im Schnitt 18 Prozent, bei der Rechtschreibung 25 Prozent. In einzelnen Fällen jedoch schnitten auch Sonderschulen sehr gut ab – und Inklusionsschulen miserabel.
Dabei zeige sich ein weiterer allgemeiner Erkenntnistrend der Bildungsforschung, sagt Studienleiterin Elke Wild: "Die Schulstruktur ist nicht unbedeutend, wichtiger aber sind die Lehrer und die Qualität der einzelnen Schule." Wie diese Qualität aussieht, haben Wild und ihre Kollegen bei Schulbesuchen in zwei Gruppen von Schulen gemessen: jenen, die in den Tests am besten, und jenen, die am schlechtesten abschnitten.
Das Muster des Erfolgs ähnelte in überraschender Weise dem Profil guter Schulen allgemein: Sie haben eine starke Schulleitung und zeichnen sich durch Teamgeist aus. Sie legen Wert auf eine straffe Unterrichtsführung (Classroom-Management) und stellen an diese hohe Anforderungen. Letzteres könnte eines der Hauptprobleme der Förderschulen sein. Weil in ihren Klassen leistungsstarke Schüler fehlen, schrauben die Lehrer ihre Erwartungen immer weiter nach unten.
Darüber hinaus identifizierten die Bielefelder Forscher jedoch einen spezifischen Erfolgsfaktor gemeinsamen Unterrichts: die Haltung des Lehrerkollegiums zur Inklusion selbst. Die Forscherin Birgit Lütje-Klose berichtet von Schulen, die auf ihrer Homepage zwar das gemeinsame Lernen preisen. Rede man jedoch mit den Lehrern, habe man das Gefühl, die ganze Idee der Inklusion sei eine einzige Zumutung. Mitunter hätten sie schon kurze Zeit nach Betreten der Schule voraussagen können, welcher Geist in der Schule herrschte, berichten die Bielefelder Forscher.
Inklusion verspricht per se keine besseren Lernergebnisse. Exklusion erst recht nicht. In der Vergangenheit schafften drei Viertel aller Förderschüler keinen Abschluss. "Ich weiß nicht, ob die Inklusion so schnell kommen muss", sagt Petra Stanat. "Dass sie kommen muss, ist nach diesen Studien jedoch klar."
Quelle: http://www.zeit.de/2014/20/sonderschulen-inklusion