12.05.2015

Seit dem 23.3.2015 nimmt der Jenaer Nahverkehr keine E-Scooter mehr mit. Der Grund für diese Entscheidung sind ein angeblicher Unfall in einem Bus, der versicherungsrechtliche Aspekt und ein Gutachten, auf das sich der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) bezieht. Das Scootermitnahmeverbot wurde inzwischen auch in  anderen Bundesländern ausgesprochen. Der Jenaer Nahverkehr (JNV) hatte nur für eine Übergangszeit in Notfällen eine alternative Beförderung mit einem Fahrdienst angeboten. Ein trauriger Tatbestand für die Betroffenen und es stellen sich zurecht die Fragen: wie komme ich zu meinem Arztbesuch, wie komme ich z.B. von Jena-Nord in die KIM nach Lobeda-Ost??                             

Wir sehen darin eine Verletzung der Menschenrechte. Alle reden über Inklusion und Barrierefreiheit und Nahverkehrsgesellschaften schließen einen Personenkreis von der Teilhabe aus. Das ist nicht vertret- und hinnehmbar.  

Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Bundesweit gibt es Proteste und Aktivitäten gegen dieses Mitnahmeverbot. Kassel, Bremen, Kiel und Bochum haben die Mitnahmeverweigerung inzwischen wieder zurückgenommen; in Sachsen-Anhalt und Bayern ist die Scooter-Mitnahme kein Problem; auch Berlin transportiert ohne Einschränkungen.   

Mittlerweile hat sich auch in Jena einiges getan. Die Protestwelle war groß; bei Sozialausschuss und Stadtrat stand das Thema auf der Tagesordnung; es wurde eine Expertengruppe einberufen und am 8.5. gab es eine Pressekonferenz: 

 

„Ende des Monats wird ein Folgegutachten des Fachverbandes zu den Bedingungen für eine E-Scooter-Beförderung erwartet. Das mögen nun alle Beteiligten bitte abwarten. Bis dahin werde ein Fahrdienst für Notfälle vorgehalten, der via Service-Telefon werktags von 6 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr geordert werden kann: Vorwahl Erfurt (0361), Rufnummer 19449.

 

Auf alle Fälle gehört die Landespolitik mit in die Verantwortung genommen, deshalb hat sich Herr Schenker in einem Brief auch an Thüringens Infrastrukturministerin Birgit Keller gewandt.“

 

Also bleibt jetzt erst einmal abzuwarten, was das neue Gutachten bringt